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   BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06   

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https://dejure.org/2007,2683
BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06 (https://dejure.org/2007,2683)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 10 AZR 402/06 (https://dejure.org/2007,2683)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 10 AZR 402/06 (https://dejure.org/2007,2683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Abrede der Parteien vor dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags als Rechtsgrundlage für den Anspruch auf ein 14. Monatsgehalt; Berücksichtigung wirksam gewordener Tarifsteigerungen bei den Gehaltszahlungen; Vollumfängliche Überprüfbarkeit der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 305b; ; HmbPersVG § 83 Abs. 1 Satz 2; ; HmbPersVG § 83 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 256

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06
    Sie bringen regelmäßig durch eine solche Verweisung nur zum Ausdruck, dass nicht sämtliche für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Bestimmungen im Text des Arbeitsvertrags wiedergegeben, sondern darüber hinaus in den genannten kollektiven Vereinbarungen enthalten sind (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, 302).

    Es handelt sich um einen bloßen rechtlichen Hinweis (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - aaO).

    Für die Kündigung von Betriebsvereinbarungen ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass diese unter Einhaltung der dreimonatigen Frist des § 77 Abs. 5 BetrVG gekündigt werden können und grundsätzlich keine weiteren Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung bestehen, insbesondere die Kündigung einer Betriebsvereinbarung keines sachlichen Grundes bedarf (19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, 305; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 314).

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06
    Deren Auslegung durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).

    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18, zu B I 1 a der Gründe; 13. März 2003 - 6 AZR 698/01 -, zu 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, 338, jeweils mwN).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06
    In beiden Fällen liegt eine grundsätzlich nicht zulässige Aufstockung der tariflichen Zuwendung vor (vgl. zur Nichtigkeit von Betriebsvereinbarungen zur Erhöhung der tariflichen Vergütung und jährlichen tariflichen Zuwendung BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89).

    Beide Vorschriften sollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gewährleisten, indem sie den Tarifvertragsparteien den Vorrang zur Regelung von Arbeitsbedingungen einräumen (vgl. zu diesem Zweck des § 77 Abs. 3 BetrVG BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89).

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